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Wir wissen,
wie man einen
Streit ausficht.

Zu sehen ist das Foto von einem Konferenzraum der Kanzlei EnGarde. in welchem drei der dort arbeitenden Rechtsanwälte sitzen

Denn wir sind:
Boutique statt Full-Service-Kanzlei
Spezialisten statt Alleskönner
Aktive Gestalter statt Zuarbeiter
Teamplayer statt Einzelkämpfer

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis

Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis – mit langjähriger Erfahrung stehen wir als verlässlicher Partner an der Seite von Personalverantwortlichen. Egal ob es zum Beispiel um Fragen rund um den Urlaub, Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Personalabbau oder Know-How-Schutz geht; Mit unserem arbeitsrechtlichen Blick für das Wesentliche gewinnen Sie Freiräume für Ihr unternehmerisches Handeln.

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Datenschutz und Compliance

Die Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Arbeitsrecht hat nicht zuletzt durch die DSGVO und die daraus resultierende Rechtsprechung an Bedeutung gewonnen. Wir führen Sie rechtssicher durch den Dschungel der zu beachtenden Regularien im Umgang mit personenbezogenen Daten, Auskunftsverlangen und Datenschutzfragen; zum Beispiel im Zusammenhang mit Remote-Arbeit.

 

Zudem werden Compliance-Richtlinien immer wichtiger. Prävention ist dabei genauso von Bedeutung wie Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen Schutzvorschriften.


Wir sorgen dafür, dass Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigen und Konflikte vermeiden; beispielsweise beim gesetzlichen Mindestlohn, bei Vorschriften zur Antidiskriminierung im AGG, bei der Mitarbeiterüberwachung oder der Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, um nur einige zu nennen.

Prozessführung und
außergerichtliche Konfliktlösung

Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis – mit langjähriger Erfahrung stehen wir als verlässlicher Partner an der Seite von Personalverantwortlichen. Egal ob es zum Beispiel um Fragen rund um den Urlaub, Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Personalabbau oder Know-How-Schutz geht; Mit unserem arbeitsrechtlichen Blick für das Wesentliche gewinnen Sie Freiräume für Ihr unternehmerisches Handeln.

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Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Due Diligence

Wir beraten und begleiten Unternehmen bundesweit bei Restrukturierungen und Betriebsänderungen, insbesondere bei Verlagerungen, Betriebsschließungen, Reorganisationen oder Rationalisierungsmaßnahmen.​

 

In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsabteilungen begleiten wir Sie bundesweit bei (inter-)nationalen Betriebs- oder Unternehmenskäufen oder -verkäufen, bei Anteilskäufen oder – verkäufen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen jeglicher Art. Im Vordergrund steht dabei stets die gründliche und systematische arbeitsrechtliche Due Diligence, mit der wir für Sie solide und aussagekräftige Grundlagen für alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen schaffen.

Betriebliche Mitbestimmung, Tarifvertragsverhandlungen

Die betriebliche Mitbestimmung ist für uns ein besonders wichtiges Thema. Wir unterstützen Sie dabei, Streitigkeiten und Konflikte mit Ihren Kollektivorganen (Betriebsrat, Personalrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung etc.) zu vermeiden, hier die konstruktive Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsam vernünftige Lösungen zu finden.

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Wir begleiten Sie bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen oder – wenn keine andere Lösung mehr möglich ist – auch in der Einigungsstelle oder beim Arbeitsgericht.

 

Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Gewerkschaften sind meist grundsätzlicher Natur. Sie verlangen einen guten Überblick über die häufig weitreichenden Konsequenzen der Tarifabschlüsse. Mit diesem Anspruch beraten und begleiten wir Arbeitgeber und Verbände bei Tarifabschlüssen, Tarifkonflikten oder im Falle unvermeidbarer Arbeitskampfmaßnahmen.

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Öffentliches Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Arbeitsrecht im kirchlichen sowie karitativen Bereich

Sowohl das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, einschließlich des Beamtenrechts, als auch das Arbeitsrecht der Kirchen und der karitativen Einrichtungen, unterliegen umfassenden Besonderheiten, was schon beim Bewerbungsverfahren beginnt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von zahlreichen Gemeinden, Ämtern, öffentlichen Einrichtungen und diakonischen Arbeitgebern profitieren Sie umfassend von unserer Expertise. Wir kennen die typischen Haftungs- und Fristenfallen bei der Arbeitnehmervertretung sowie tarifliche Besonderheiten. So bewahren wir Sie vor folgenschweren Versäumnissen.

Sozialversicherungsrecht in der Personalpraxis

Unser Blick auf Ihr Unternehmen endet nicht bei den Arbeitsschutzbestimmungen, sondern schließt das gesamte Sozialversicherungsrecht mit ein. Wir gestalten Ihre Verträge optimal und vermeiden dabei von Anfang an mögliche Risiken.​

 

Dies gilt nicht nur für das bekannte Problem der Scheinselbstständigkeit oder für die Vorbereitung von Betriebsprüfungen. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz umfasst auch das Renten-, Kranken-, Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrecht mit allen Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen außerdem dabei, Aufhebungsvereinbarungen oder Altersbefristungen sozialversicherungsrechtlich für beide Parteien optimal zu gestalten.

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Internationales Arbeitsrecht

Der Fachkräftemangel und die globale Weltwirtschaft machen es erforderlich, Mitarbeitende ins Ausland zu senden, mobiles Arbeiten im Ausland zu ermöglichen oder Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben. Das Arbeitsrecht macht jedoch keinen Halt vor deutschen Grenzen.​

 

Wir begleiten Sie auf dem behördlichen Weg und führen Sie durch den Antragsdschungel bei den Voraussetzungen für die Blaue Karte EU oder ICT-Karte, gestalten Entsendevereinbarungen und vermitteln Dienstleister aus dem Ausland für das Meldeverfahren. Neben dem Ausländerrecht beachten wir zudem das internationale Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Kontaktbild, um den Kontakt mit der Kanzlei EnGarde. aufzunehmen

Und jetzt:
EnGarde.

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